Niedersachsen: Vorsicht bei Verzicht auf Gleichwertigkeitsprüfung

Heute richte ich mich an die Ärzte und Ärztinnen, die Ihre Approbation in Niedersachsen (Nds.) beantragt haben oder beantragen wollen.

Zu meiner Überraschung erzählten mir viele ausländische Ärzte in Nds., dass sie von vornherein auf die Überprüfung der Gleichwertigkeit ihres Abschlusses verzichtet hätten und sich sofort zur Kenntnisprüfung angemeldet hätten. Das ist ungewöhnlich und kommt in anderen Bundesländern nur selten vor.

Aber warum haben diese Ärzte das gemacht? Zum einen wohl aus Unwissenheit und zum anderen, weil die Approbationsbehörde in Nds. (NiZzA) in ihren offiziellen Schreiben gelegentlich den Eindruck vermittelt, dass eine Gleichwertigkeitsprüfung sowieso sinnlos sei und man deswegen „um Zeit zu sparen“ besser sofort in die Kenntnisprüfung gehen möge.

Wenn der Antragsteller freiwillig in die Kenntnisprüfung geht, löst das logischerweise für die Behörde weniger Arbeit aus, als wenn die Gleichwertigkeit geprüft werden muss.

Der Arzt muss „zur Vereinfachung des Verfahrens“ eine Erklärung unterschreiben, in der er „anerkennt, dass seine im (Heimatland) absolvierte ärztliche Ausbildung nicht gleichwertig ist“. VORSICHT: Diese Erklärung ist kritisch. Warum? Weil Sie später (insbesondere, wenn Sie durch die Kenntnisprüfung gefallen sind) bestimmt auf die Idee kommen werden, dass es doch besser gewesen wäre, die Gleichwertigkeit prüfen zu lassen. Weil Ihre ehemaligen Kommilitonen, die mit Ihnen zusammen studiert haben und in anderen Bundesländern die Approbation beantragt haben, ihre Approbationsurkunde schon längst bekommen haben. Sie aber noch nicht.

Wenn Sie in diesem Moment dann doch die Gleichwertigkeit überprüfen lassen möchten, werden Sie aufgrund der Erklärung, die Sie abgegeben haben, bei der Behörde auf Widerstand stoßen.

Insofern mein Rat: Wägen Sie sorgfältig ab, ob Sie wirklich für ein paar Monate Zeitgewinn auf Ihr wertvolles Recht auf Überprüfung der Gleichwertigkeit (jedenfalls für Niedersachsen) verzichten wollen. Wenn Sie sich für die Gleichwertigkeitsprüfung entscheiden, dann sorgen Sie aber auch gleichzeitig dafür, dass Ihre Unterlagen vollständig sind. Reichen Sie unvollständige Unterlagen ein, hat die Approbationsbehörde keine Grundlage, um die Gleichwertigkeit überhaupt prüfen zu können.

Wenn Sie sich unsicher sind, holen Sie sich professionellen Rat ein, bevor Sie einen Fehler machen, den Sie später nicht rückgängig machen können.