Zivilrecht
Das Sprichwort „Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei“ kennt jeder. Das ist in der alltäglichen Praxis tatsächlich so. Einen rechtlichen Anspruch zu haben ist das eine. Aber diesen rechtlichen Anspruch durchzusetzen ist das andere. Selbst der vollstreckbare Titel in der Hand garantiert noch keinen Geldeingang.
Ich vertrete meine Mandanten in fast allen Gebieten des allgemeinen Zivilrechts. Ich setze für meine Mandanten Ansprüche durch, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Wenn ein Vergleich sinnvoll ist, arbeite ich auf eine Einigung hin.