Approbation für Ärztin aus Kolumbien in Schleswig-Holstein erreicht. Viva Alemania
Fünf Tage vor ihrem Geburtstag und neun Tage vor Heiligabend durfte ich heute meiner Mandantin, Ärztin aus Kolumbien, ihre Approbationsurkunde aus Schleswig-Holstein schicken.
Dieser Fall war ziemlich atypisch. Das Problem war ausnahmsweise nicht die Gleichwertigkeit, sondern die medizinische Fachsprache.
Als ich im August 2015 beauftragt wurde, hatte die Bezirksregierung Münster die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands bereits festgestellt. Das ist auf dem ersten Blick erstaunlich. Allerdings hat die Dame mittlerweile auch schon 8 Jahre Berufspraxis sammeln können. Das hat im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung einiges an Gewicht. Selbst wenn ein paar kleinere Defizite übrigbleiben, kann man mit langjähriger Berufspraxis viele Lücken füllen.
Aber jetzt kommt das große ABER: Sie ist 3x (in Worten: dreimal) durch die Fachsprachenprüfung in Münster gefallen. Absolut unverständlich. Sie arbeitet mit Berufserlaubnis seit ca. 2 Jahren in Deutschland. Hat tagtäglich Patientenkontakt. Ist mit einem Deutschen verheiratet. Hat B2. Und den Patientenkommunikationstest bestanden. Und man lässt sie trotzdem dreimal durch die Prüfung fallen. Dreimal 300 EUR bezahlt. Für nichts. Skandal.
Aber was macht man jetzt aus der Situation? Ein viertes Mal in die Prüfung gehen wohl kaum. Die Dame war schon richtig verzweifelt. Leichte Depressionen stellten sich ein. Der Arbeitgeber war sauer, wollte endlich Klarheit haben.
Nach Wochen der Überlegungen habe ich ihr empfohlen, der bitteren Realität ins Auge zu blicken und Münster zu verlassen und sich einen neuen Job in Schleswig-Holstein zu suchen. Weil es in Schleswig-Holstein noch keine Fachsprachenprüfung gibt. Also hat sie angefangen, sich zu bewerben. Als Assistenzärztin in fortgeschrittener Weiterbildung Anästhesie hat es auch nicht lange gedauert und sie hat eine schöne neue Stelle im südlichen Schleswig-Holstein an der Grenze zu Hamburg gefunden.
Damit hat Münster zwar eine fähige Ärztin verloren, aber Schleswig-Holstein dafür eine gewonnen.
Welche Lehren kann man aus diesem Fall mitnehmen:
- Haben Sie den Patientenkommunikationstest der FIA bestanden, bringt Ihnen das in manchen Bundesländern, die mit der Fachsprachenprüfung arbeiten, gar nichts (z.B. NRW). Sie müssen trotzdem die Fachsprachenprüfung ablegen. In Hessen allerdings wird ein bestandener PKT-C1 akzeptiert (Stand: Dez. 2015)
- Hat ein Bundesland die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstands anerkannt, so werden das die anderen Bundesländer grundsätzlich akzeptieren (andere Verwaltungspraxis wohl in Niedersachsen…)
Zu guter Letzt wünsche ich meiner Mandantin alles Gute für die weitere Karriere in Schleswig-Holstein. Bis zum Facharzt ist es nicht mehr weit! Es hat Spaß gemacht, mit Ihnen zusammen zu arbeiten. 😉